Rechtliche
Hinweise

Rechtliche Hinweise

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Informationspflichten gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):

Kommt es zwischen den Vertragsparteien zum Streit darüber, ob der Betreiber oder Anbieter dem
Teilnehmer gegenüber eine Verpflichtung erfüllt hat, die sich auf die Bedingungen oder die Ausführung der
Verträge über die Bereitstellung dieser Netze oder Dienste bezieht und mit folgenden Regelungen
zusammenhängt:
1. §§ 43a, 43b, 45 bis 46 oder den auf Grund dieser Regelungen erlassenen Rechtsverordnungen und
§ 84 oder
2. der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2012
über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union (ABl. L 172 vom 30.6.2012, S. 10),
die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2015/2120 (ABl. L 310 vom 26.11.2015, S. 1) geändert
worden ist,
3. Artikel 4 Absatz 1, 2 und 4 der Verordnung (EU) 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 25. November 2015 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und zur
Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei
elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten sowie der Verordnung (EU) Nr. 531/2012
über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union,
kann der Teilnehmer bei der Verbraucherschlichtungsstelle der Bundesnetzagentur durch einen Antrag ein
Schlichtungsverfahren einleiten.
Kontakt:
Telekommunikation - Verbraucherschlichtung
Bundesnetzagentur, Postfach: 8001, 53105 Bonn
Fax: +49 302 2480 - 518
Grundsätzlich besteht Bereitschaft zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren.

Nussletter